Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung aufgehoben zum 01.März 2023. Dies bedeutet:
- Das freiwillige Testangebot an unserer Schule entfällt. Wir dürfen restliche Tests noch bis zu den Osterferien nutzen und ausgeben.
- Es gibt keine Präsenzpflichtbefreiung aufgrund von Corona mehr.
- Die Absonderungs- und Maskenpflicht entfällt für positiv Getestete. Schüler*innen und Mitarbeitende, die Symptome haben, sollen sich krankmelden und zuhause bleiben.