Auf­he­bung der Coronaregelung

Die Lan­des­re­gie­rung hat die Coro­na-Ver­ord­nung auf­ge­ho­ben zum 01.März 2023. Dies bedeutet:

  • Das frei­wil­li­ge Test­an­ge­bot an unse­rer Schu­le ent­fällt. Wir dür­fen rest­li­che Tests noch bis zu den Oster­fe­ri­en nut­zen und ausgeben.
  • Es gibt kei­ne Prä­senz­pflicht­be­frei­ung auf­grund von Coro­na mehr.
  • Die Abson­de­rungs- und Mas­ken­pflicht ent­fällt für posi­tiv Getes­te­te. Schüler*innen und Mit­ar­bei­ten­de, die Sym­pto­me haben, sol­len sich krank­mel­den und zuhau­se bleiben.