01. März 2023
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung aufgehoben. Dies bedeutet:
- Das freiwillige Testangebot an unserer Schule entfällt. Wir dürfen restliche Tests noch bis zu den Osterferien nutzen und ausgeben.
- Es gibt keine Präsenzpflichtbefreiung aufgrund von Corona mehr.
- Die Absonderungs- und Maskenpflicht entfällt für positiv Getestete. Schüler*innen und Mitarbeitende, die Symptome haben, sollen sich krankmelden und zuhause bleiben.
09. Januar 2023
Das freiwillige Testangebot am SBBZ GENT und KMENT wurde vom Land Baden-Württemberg bis zum 05. April 2023 verlängert.
- Eltern können auf Wunsch weiterhin 2 x pro Woche ihre Kinder freiwillig zuhause testen. Mitarbeiter*innen dürfen sich auch freiwillig 2 x pro Woche testen
17. November 2022
- Generell: Wer krank ist soll bitte zuhause bleiben und sich auskurieren.
- Positiv getestete Personen (Schüler*innen und Mitarbeiter*innen) müssen eine medizinische Maske oder FFP2 Masker tragen. Es besteht keine Absonderungspflicht mehr. Wir raten dringend dazu bei einer Infektion Kontakte zu reduzieren.
- Infizierte Personen, die keine Maske tragen dürfen oder können, müssen sich weiterhin in Absonderung begeben.
- Infizierte Schüler*innen nehmen nicht am Sportunterricht teil.
- Eltern können auf Wunsch weiterhin 2 x pro Woche ihre Kinder freiwillig zuhause testen. Mitarbeiter*innen dürfen sich auch freiwillig 2 x pro Woche testen.
September 2022
Testpflicht:
- Die Testpflicht am SBBZ GENT und KMENT besteht weiterhin 2x wöchentlich bis zu den Weihnachtsferien 2022. Quaräntebefreite Schüler*innen und Mitarbeitende sind von der Testpflicht befreit. Diese Personen dürfen sich zweimal pro Woche freiwillig testen, wenn sie es wünschen.
- An der Kaywaldschule werden alle Schüler*innen und Mitarbeitende montags und mittwochs getestet.

Sonstige Regelungen:
- Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
- Stoßlüften im Unterricht wird empfohlen.
Mai 2022
Aktuelle Regelungen seit dem 3. Mai
- Die Maskenpflicht in der Schule besteht nicht mehr. Aufgrund unserer gesundheitlich gefährdeten Schülerschaft bitten wir alle am Schulleben beteiligten eine Maske im Schulhaus zu tragen.
- Der Schwimm- und Sportunterricht ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
- Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen (beispielsweise Schullandheimaufenthalte) sind wieder möglich.
Testpflicht:
- Personal: an jedem Präsenztag
- Schülerinnen und Schüler 2 x pro Woche montags und mittwochs.
- Personen, die quarantäne-befreit sind, sind von der Pflicht ausgenommen (siehe Schaubild unten).
Absonderung/Quarantäne:
- Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen umgehend von der Schule abgeholt werden und sich in häusliche Absonderung begeben. Die Absonderung endet nach 5 Tagen, wenn man 48 Stunden keine Symptome hatte. In der Schule machen wir einen Schnelltest am ersten Tag nach dem Absonderung einen Schnelltest.
- Für Haushaltsangehörige besteht keine Absonderungspflicht mehr. Aufgrund unserer gesundheitlich gefährdeten Schülerinnen und Schüler bitten wir Sie darum ihr Kind zu Hause zu lassen, so lange ein Elternteil oder Geschwister mit dem Corona- Virus infiziert sind.
Zutrittsverbot zum Schulhaus:
- Personen, die der Testpflicht nicht nachkommen.
- Absonderungspflichtige Personen.
Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorzeigen, um Zutritt zur Kaywaldschule zu erhalten.
Februar 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wenn ihr Kind in der Schule einen positiven Schnelltest hat, müssen wir Ihr Kind isolieren und Sie umgehend per Telefon informieren. Sie müssen Ihr Kind dann sofort von der Schule abholen und es muss in häusliche Absonderung.
Sie finden unter https://www.kaywaldschule.de/wp-content/uploads/2022/02/Abfrage-Telefonnummer-Eltern_2022_02_24.docx einen Elternbrief dazu. Bitte melden Sie uns Ihre aktuellen Telefonnummern, damit wir Sie im Notfall erreichen können und sorgen Sie dafür, dass während der Schulzeiten auf jeden Fall jemand erreichbar ist.
29. November 2021
Liebe Erziehungsberechtigte,
in der Corona VO Schule steht, dass Sportunterricht nur noch kontaktarm stattfinden darf und Hilfestellungen nur mit Maske erfolgen dürfen.
Da diese Vorgaben im Schwimmunterricht nicht umzusetzen sind, findet ab Dienstag, 30.11.2021, bis auf Weiteres kein Schwimmunterricht mehr statt.
Dieses Schwimmverbot wurde in Absprache mit dem Schulträger, Frau Friedel, getroffen.
Aufgrund der ansteigenden Zahlen sowie der neuen Variante müssen auch sämtliche Lerngänge ausfallen.
Auch das Übernachten in der Trainingswohnung ist vom 01.12.21 bis 31.01.22 nicht genehmigt.
Theaterbesuche und ähnliche Veranstaltungen, die in Innenräumen mit vielen anderen Personen aus anderen Einrichtungen stattfinden, kann ich nicht mehr verantworten und deshalb auch nicht mehr genehmigen.
Bei allen anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen treffe ich mit den Kolleg*innen Einzelfallentscheidungen.
Ich bedauere es sehr, dass wir mittlerweile in unserem Schulbetrieb wieder so immense Einschränkungen haben, aber die rasant steigenden Zahlen, die Belegung der Intensivstationen sowie die neue Variante drängen uns wieder zu massiven Beschränkungen.
Ich hoffe sehr, dass es im neuen Jahr besser wird und der Schulalltag dann wieder reibungslos verlaufen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bay
Rektorin
Informationen des Landkreises zum Thema “Kinderimpfung”
Der Impfstützpunkt Auenstein des Landkreis Heilbronn bietet ab sofort jeden Freitag zwischen 12 und 17 Uhr Corona- Schutzimpfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren an, ohne eine vorherige Terminvereinbarung. Vor Ort werden Kinderärzte und medizinisches Fachpersonal für Kinder anwesend sein, die sich auch gerne Zeit für die Beratungen nehmen. Für die Impfung müssen die Einwilligung beider Elternteile, sowie die Krankkassenkarte, ein Ausweisdokument und wenn vorhanden der Impfpass mitgebracht werden. Zusätzlich ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich. Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech für Kinder.
Der Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung können bereits ausgefüllt mitgebracht werden. Über den Link https://www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche finden Sie eine Aufzeichnung der digitalen Informationsveranstaltung zur Corona-Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen.
Allgemeine Fragen zum Thema Impfen im Landkreis Heilbronn können direkt an das Team des Impfmanagements gestellt werden über: impfmanagement@landratsamt-heilbronn.de.