Aktu­el­le Richt­li­ni­en und Maß­nah­men zu Corona

01. März 2023

Die Lan­des­re­gie­rung hat die Coro­na-Ver­ord­nung auf­ge­ho­ben. Dies bedeutet:

  • Das frei­wil­li­ge Test­an­ge­bot an unse­rer Schu­le ent­fällt. Wir dür­fen rest­li­che Tests noch bis zu den Oster­fe­ri­en nut­zen und ausgeben.
  • Es gibt kei­ne Prä­senz­pflicht­be­frei­ung auf­grund von Coro­na mehr.
  • Die Abson­de­rungs- und Mas­ken­pflicht ent­fällt für posi­tiv Getes­te­te. Schüler*innen und Mit­ar­bei­ten­de, die Sym­pto­me haben, sol­len sich krank­mel­den und zuhau­se bleiben.

09. Janu­ar 2023

Das frei­wil­li­ge Test­an­ge­bot am SBBZ GENT und KMENT wur­de vom Land Baden-Würt­tem­berg bis zum 05. April 2023 verlängert. 

  • Eltern kön­nen auf Wunsch wei­ter­hin 2 x pro Woche ihre Kin­der frei­wil­lig zuhau­se tes­ten. Mitarbeiter*innen dür­fen sich auch frei­wil­lig 2 x pro Woche testen

17. Novem­ber 2022

  • Gene­rell: Wer krank ist soll bit­te zuhau­se blei­ben und sich auskurieren.
  • Posi­tiv getes­te­te Per­so­nen (Schüler*innen und Mitarbeiter*innen) müs­sen eine medi­zi­ni­sche Mas­ke oder FFP2 Mas­ker tra­gen. Es besteht kei­ne Abson­de­rungs­pflicht mehr. Wir raten drin­gend dazu bei einer Infek­ti­on Kon­tak­te zu reduzieren.
  • Infi­zier­te Per­so­nen, die kei­ne Mas­ke tra­gen dür­fen oder kön­nen, müs­sen sich wei­ter­hin in Abson­de­rung begeben.
  • Infi­zier­te Schüler*innen neh­men nicht am Sport­un­ter­richt teil.
  • Eltern kön­nen auf Wunsch wei­ter­hin 2 x pro Woche ihre Kin­der frei­wil­lig zuhau­se tes­ten. Mitarbeiter*innen dür­fen sich auch frei­wil­lig 2 x pro Woche testen.

Sep­tem­ber 2022

Test­pflicht:

  • Die Test­pflicht am SBBZ GENT und KMENT besteht wei­ter­hin 2x wöchent­lich bis zu den Weih­nachts­fe­ri­en 2022. Qua­rän­te­be­frei­te Schüler*innen und Mit­ar­bei­ten­de sind von der Test­pflicht befreit. Die­se Per­so­nen dür­fen sich zwei­mal pro Woche frei­wil­lig tes­ten, wenn sie es wünschen.
  • An der Kay­wald­schu­le wer­den alle Schüler*innen und Mit­ar­bei­ten­de mon­tags und mitt­wochs getestet.

Sons­ti­ge Regelungen:

  • Das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Bede­ckung wird empfohlen.
  • Stoß­lüf­ten im Unter­richt wird empfohlen.

Mai 2022

Aktu­el­le Rege­lun­gen seit dem 3. Mai

  • Die Mas­ken­pflicht in der Schu­le besteht nicht mehr. Auf­grund unse­rer gesund­heit­lich gefähr­de­ten Schü­ler­schaft bit­ten wir alle am Schul­le­ben betei­lig­ten eine Mas­ke im Schul­haus zu tragen.
  • Der Schwimm- und Sport­un­ter­richt ist wie­der ohne Ein­schrän­kun­gen möglich.
  • Mehr­tä­gi­ge außer­un­ter­richt­li­che Ver­an­stal­tun­gen (bei­spiels­wei­se Schul­land­heim­auf­ent­hal­te) sind wie­der möglich.

Test­pflicht:

  • Per­so­nal: an jedem Präsenztag
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler 2 x pro Woche mon­tags und mittwochs.
  • Per­so­nen, die qua­ran­tä­ne-befreit sind, sind von der Pflicht aus­ge­nom­men (sie­he Schau­bild unten).

Absonderung/Quarantäne:

  • Posi­tiv getes­te­te Schü­le­rin­nen und Schü­ler müs­sen umge­hend von der Schu­le abge­holt wer­den und sich in häus­li­che Abson­de­rung bege­ben. Die Abson­de­rung endet nach 5 Tagen, wenn man 48 Stun­den kei­ne Sym­pto­me hat­te. In der Schu­le machen wir einen Schnell­test am ers­ten Tag nach dem Abson­de­rung einen Schnelltest.
  • Für Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge besteht kei­ne Abson­de­rungs­pflicht mehr. Auf­grund unse­rer gesund­heit­lich gefähr­de­ten Schü­le­rin­nen und Schü­ler bit­ten wir Sie dar­um ihr Kind zu Hau­se zu las­sen, so lan­ge ein Eltern­teil oder Geschwis­ter mit dem Coro­na- Virus infi­ziert sind. 

Zutritts­ver­bot zum Schulhaus:

  • Per­so­nen, die der Test­pflicht nicht nachkommen.
  • Abson­de­rungs­pflich­ti­ge Personen.

Besu­cher müs­sen einen tages­ak­tu­el­len Test vor­zei­gen, um Zutritt zur Kay­wald­schu­le zu erhalten.

Febru­ar 2022

Lie­be Eltern, lie­be Erziehungsberechtigte,

wenn ihr Kind in der Schu­le einen posi­ti­ven Schnell­test hat, müs­sen wir Ihr Kind iso­lie­ren und Sie umge­hend per Tele­fon infor­mie­ren. Sie müs­sen Ihr Kind dann sofort von der Schu­le abho­len und es muss in häus­li­che Absonderung.

Sie fin­den unter https://www.kaywaldschule.de/wp-content/uploads/2022/02/Abfrage-Telefonnummer-Eltern_2022_02_24.docx einen Eltern­brief dazu. Bit­te mel­den Sie uns Ihre aktu­el­len Tele­fon­num­mern, damit wir Sie im Not­fall errei­chen kön­nen und sor­gen Sie dafür, dass wäh­rend der Schul­zei­ten auf jeden Fall jemand erreich­bar ist.

29. Novem­ber 2021

Lie­be Erziehungsberechtigte,

in der Coro­na VO Schu­le steht, dass Sport­un­ter­richt nur noch kon­takt­arm statt­fin­den darf und Hil­fe­stel­lun­gen nur mit Mas­ke erfol­gen dürfen.

Da die­se Vor­ga­ben im Schwimm­un­ter­richt nicht umzu­set­zen sind, fin­det ab Diens­tag, 30.11.2021, bis auf Wei­te­res kein Schwimm­un­ter­richt mehr statt.

Die­ses Schwimm­ver­bot wur­de in Abspra­che mit dem Schul­trä­ger, Frau Frie­del, getroffen.

Auf­grund der anstei­gen­den Zah­len sowie der neu­en Vari­an­te müs­sen auch sämt­li­che Lern­gän­ge ausfallen.

Auch das Über­nach­ten in der Trai­nings­woh­nung ist vom 01.12.21 bis 31.01.22 nicht genehmigt.

Thea­ter­be­su­che und ähn­li­che Ver­an­stal­tun­gen, die in Innen­räu­men mit vie­len ande­ren Per­so­nen aus ande­ren Ein­rich­tun­gen statt­fin­den, kann ich nicht mehr ver­ant­wor­ten und des­halb auch nicht mehr genehmigen.

Bei allen ande­ren außer­un­ter­richt­li­chen Ver­an­stal­tun­gen tref­fe ich mit den Kolleg*innen Einzelfallentscheidungen.

Ich bedaue­re es sehr, dass wir mitt­ler­wei­le in unse­rem Schul­be­trieb wie­der so immense Ein­schrän­kun­gen haben, aber die rasant stei­gen­den Zah­len, die Bele­gung der Inten­siv­sta­tio­nen sowie die neue Vari­an­te drän­gen uns wie­der zu mas­si­ven Beschränkungen.

Ich hof­fe sehr, dass es im neu­en Jahr bes­ser wird und der Schul­all­tag dann wie­der rei­bungs­los ver­lau­fen kann.

Mit freund­li­chen Grüßen

Clau­dia Bay

Rek­to­rin

Infor­ma­tio­nen des Land­krei­ses zum The­ma “Kin­der­imp­fung”

Der Impf­stütz­punkt Auen­stein des Land­kreis Heil­bronn bie­tet ab sofort jeden Frei­tag zwi­schen 12 und 17 Uhr Coro­na- Schutz­imp­fun­gen für Kin­der zwi­schen fünf und elf Jah­ren an, ohne eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung. Vor Ort wer­den Kin­der­ärz­te und medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal für Kin­der anwe­send sein, die sich auch ger­ne Zeit für die Bera­tun­gen neh­men. Für die Imp­fung müs­sen die Ein­wil­li­gung bei­der Eltern­tei­le, sowie die Krank­kas­sen­kar­te, ein Aus­weis­do­ku­ment und wenn vor­han­den der Impf­pass mit­ge­bracht wer­den. Zusätz­lich ist die Beglei­tung durch einen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erfor­der­lich. Geimpft wird mit dem mRNA-Impf­stoff von BioNTech für Kinder.

Der Ana­mne­se­bo­gen und die Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung kön­nen bereits aus­ge­füllt mit­ge­bracht wer­den.  Über den Link https://www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche fin­den Sie eine Auf­zeich­nung der digi­ta­len Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur Coro­na-Schutz­imp­fung von Kin­dern und Jugendlichen.

All­ge­mei­ne Fra­gen zum The­ma Imp­fen im Land­kreis Heil­bronn kön­nen direkt an das Team des Impf­ma­nage­ments gestellt wer­den über: impfmanagement@landratsamt-heilbronn.de.